AGB


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die bauzeichnerei

thomas bauer

am berg 20

83620 feldkirchen-westerham

kontakt@bauzeichnerei.com










Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Von: Firma die bauzeichnerei

Inhaber: Thomas Bauer

Hofberg 6

D-83043 Bad Aibling


(nachfolgend Zeichenbüro genannt)

Gültig ab 01. Juni 2013


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen des Zeichenbüros. Mit Auftragserteilung

erkennt der Auftraggeber diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung an.

Dies gilt auch, wenn diese AGB ganz oder teilweise im Widerspruch zu den AGB des Auftraggebers

stehen. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers oder Abweichungen von diesen AGBs erkennt

das Zeichenbüro nur nach schriftlicher Vereinbarung an.


2. Angebot

Angebote des Zeichenbüros sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn das Zeichenbüro hat

ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben. Auftragsbestätigungen, Vertragsabschlüsse

und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Zeichenbüro wirksam.

Alle im Angebot genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich

schriftlich bestätigt.


3. Inhalt und Umfang der Leistung

Je nach Auftrag umfasst die Leistung in der Regel die Erstellung und Änderung von Zeichnungen und

Plänen und sonstigen vereinbarten Aufgaben. Zur Erbringung der Leistung behält sich das Zeichenbüro

vor, unterschiedliche eigene Software einzusetzen. Das Zeichenbüro behält sich alle Rechte an den von

ihm erstellten Leistungen und Lieferungen vor; insbesondere das Eigentums- und Urheberrecht an

Zeichnungen und Plänen. Sonderleistungen, die nicht ausdrücklich und schriftlich im Pauschalangebot

enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur

gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder

aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten. Die Leistungserbringung übt das Zeichenbüro in

seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird,

stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung.


4. Lieferung

Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz des Zeichenbüros.

Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/beziehungsweise Datenübertragung und/beziehungsweise

in Druckform. Die Lieferung in Druckform oder als Plot-Datei direkt zu einem Plot-Service, erfolgt erst nach

Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber. Dem Auftraggeber wird dazu ein Vorabzug Exemplar

zur Verfügung gestellt. Die Freigabe hat schriftlich zu erfolgen. Die Schriftform wird auch durch Fax oder EMail gewahrt.

Sollten sich Änderungen nach der Freigabe ergeben, werden diese mit einem Stundensatz von 42,- Euro/netto

zzgl. Materialkosten berechnet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistungen und Lieferungen nach Erhalt inhaltlich und fachlich auf Richtigkeit und

Vollständigkeit zu prüfen. Eine Ausführung des Planungsgegenstandes unter Verwendung des Leistungsgegenstandes

ohne vorherige Prüfung ist unzulässig. Falls der Auftraggeber über das nötige Fachwissen zur Prüfung nicht selbst verfügt,

hat er geeignete Fachleute auf seine Kosten beizuziehen.

Bei Ausführung von Bauarbeiten, aufgrund vom Zeichenbüro erstellter Unterlagen, wird darauf

hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies

auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist. Beanstandungen sind innerhalb von 7

Kalendertagen schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die übergebenen

Lieferungen und Leistungen als mängelfrei und dem Auftrag entsprechend. Bei Weiterbearbeitung

übergebener Daten, Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte, gelten diese sofort

als übernommen und mängelfrei. Eine Freigabe der Pläne ist nur durch Zustimmung des Auftraggebers und Bauherrn möglich.

Durch Weitergabe der Vorabzüge an dritte durch den Auftraggeber, gilt der Plan als geprüft und freigegeben.


5. Honorar

Generell wird pro Auftrag eine Abrechnung nach Zeitaufwand und Stunden vereinbart, ggf. ist ein Pauschalpreis bzw. Einheitspreis

zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vor Auftragsbeginn zu vereinbaren. Nach Erbringung der Leistung wird eine

Abrechnung in Form einer Rechnung erstellt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich geleistete Stunden, verursacht durch Änderungen oder Entwurfsänderungen,

bekannt zu geben und ebenfalls mit dem für den jeweiligen Auftrag gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen.


6. Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung zuzüglich der derzeit

gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung der Leistungen und Lieferungen ist innerhalb von

10 Kalendertagen nach deren Lieferung ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach

Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von 30 Prozent des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu

stellen. Werden Abschlagssummen vereinbart, sind diese nach Rechnungsstellung sofort fällig. Dauert die

Bearbeitung eines Auftrages über mehrere Monate an, so wird die erbrachte Leistung monatlich als

Abschlag abgerechnet. Bei Aufträgen mit Leistungsphasen wird nach Abschluss jeder Leistungsphase,

eine Teilrechnung fällig. Zum Eintritt des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Ab dem

ersten Tag des Verzuges können Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der

Europäischen Zentralbank geltend gemacht werden.

Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch das Zeichenbüro bleibt

unberührt. Daneben werden Mahnkosten in Höhe von 5.00 € bei der 1. Mahnung, 10 € bei der 2.

Mahnung, und 15 € bei der letzten Mahnung erhoben. Die Letzte Mahnung erfolgt schriftlich auf dem

Postweg mit Einschreiben / Rückschein. Liefer- und Leistungsverzug auch bei verbindlich vereinbarten

Fristen und Terminen tritt nicht ein, wenn die Verzögerungen auf höherer Gewalt oder Ereignissen

beruhen, die das Zeichenbüro nicht zu vertreten hat. Dazu zählen vor allem auf Ereignisse, die die

Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten,

Betriebsstörungen, Streik, Krankheit, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder

deren Unterlieferanten eintreten. Diese Verzögerungen berechtigen das Zeichenbüro die Lieferung bzw.

Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben

oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Über

derartige Umstände wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Gesetzliche Ansprüche bleiben

unberührt.


7. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt oder vom Zeichenbüro unbestritten, bzw. schriftlich anerkannt sind. Jedoch muss

vorher dem Zeichenbüro die Möglichkeit zur Nachbesserung mit einer angemessenen Frist eingeräumt

werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn sein

Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle mit dem Auftrag verbundenen Leistungen und Lieferungen

Eigentum des

Zeichenbüros. Der Auftraggeber hat dem Zeichenbüro von sämtlichen Zugriffen Dritter, insbesondere

Pfändung des Vorbehaltsgutes, unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des

Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das Zeichenbüro berechtigt, die Vorgehaltsware

unter einer Fristsetzung von 14 Kalendertagen zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der

Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten zu verlangen. In der Rücknahme des

Vorbehaltsgutes liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Das Zeichenbüro ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach

Rücktritt zu verwerten.


9. Haftung

Liegt ein Mangel vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 634 ff. BGB. Die Haftung des

Zeichenbüros für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, erstreckt sich nur auf zugesicherte

Eigenschaften und auf eigenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftung bei

leichter Fahrlässigkeit des Zeichenbüros oder deren Erfüllungsgehilfen. Ist die Nacherfüllung im Wege der

Ersatzlieferung erfolgt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das zuerst gelieferte Werk innerhalb von 30

Kalendertagen an das Zeichenbüro auf Kosten des Zeichenbüros zurück zu senden. Die Rücksendung

des mangelhaften Werks hat nach den Vorschriften der § 635 Abs. 4 BGB und §§ 346 bis 348 BGB zu

erfolgen. Für Planungsfehler, gleich welcher Natur übernimmt das Zeichenbüro keine Verantwortung. Die

Haftung liegt ausschließlich beim Auftraggeber, bzw. dem vorlageberechtigten Planer. Die Bauzeichnerei

(Thomas Bauer) weist ausdrücklich darauf hin, dass sie weder für konstruktive Ausführung noch für die Planinhalte in

keiner Form verantwortlich sind. Die Vorgaben des Auftraggebers sind von uns nicht auf Richtigkeit zu prüfen, es wird

davon ausgegangen, dass alle Vorgaben vorab durch den Auftraggeber geprüft wurden.

Für Folgeschäden und Schäden am Objekt haftet allein der Auftraggeber bzw. die vorlageberechtigte

Person, wie z. B. der Architekt. Dieser ist verpflichtet dem Gegenstand unserer Tätigkeit in seine

Haftpflichtversicherung einzubeziehen.


10. Persönliche Daten, Änderungen und Einwilligung, Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Angaben

für die Dauer, des Vertrages und deren Abwicklung sowie zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung

von dem Zeichenbüro gespeichert werden dürfen. Das Zeichenbüro verpflichtet sich gegenüber dem

Auftraggeber, die gespeicherten Daten nur zu eigenen und zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu

nutzen. Das Zeichenbüro wird die Daten nicht an unbeteiligte Dritte weitergeben, außer wenn hierzu eine

gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.


11. Konkurrenz und Kundenschutz

Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein. Das Zeichenbüro verfügt über

einen eigenen Kundenstamm, und erfüllt auch bei Auftragsannahme die bereits laufenden und auch neuen Aufträge

teilweise parallel.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei den vom Zeichenbüro akquirierten Kunden

jeglichen Wettbewerb zu unterlassen und in keiner Weise, sei es unmittelbar oder mittelbar für

den Kunden tätig zu werden bzw. Aufträge von Ihm anzunehmen.

Kundenschutz, gleiches gilt für beide Seiten:

Das Zeichenbüro (im umgekehrten Falle der Auftraggeber) verpflichtet sich, bei den vom Auftraggeber

(im umgekehrten Falle das Zeichenbüro) akquirierten Kunden jeglichen Wettbewerb zu unterlassen und in keiner Weise,

sei es unmittelbar oder mittelbar für den Kunden tätig zu werden bzw. Aufträge von Ihm anzunehmen.

Für den Fall der Verletzung der Kundenschutzvereinbarung verpflichtet sich das Zeichenbüro (im umgekehrten Falle der Auftraggeber)

für den Fall einer Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25 %

aus dem Auftragswert an den Auftraggeber (im umgekehrten Falle an das Zeichenbüro).

Außerdem verpflichtet sich das Zeichenbüro im Falle einer Verletzung der Kundenschutzvereinbarung dem Auftraggeber alle

erforderlichen Auskünfte über den/die mit dem Kunden direkt abgewickelten Aufträge zu erteilen.

Das Zeichenbüro ist 3 Monate und der Auftraggeber ist 6 Monate nach Abschluss des Auftrages an diese Vereinbarung gebunden


12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Zeichenbüros in Bad Aibling sachlich und örtlich zuständige Gericht

vereinbart.


13. Kündigung / Auflösung

Eine Auflösung des Auftrags bzw. der Planerstellung ist jederzeit von beiden Seiten kündbar. Alle bis zum Zeitpunkt

der Kündigung erbrachten Stunden sind vom Auftraggeber ohne Einbehalt zu begleichen.


14. Weisungsfreiheit

Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers.

Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbständig tätig und vollkommen frei.

Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben

des Auftraggebers bleiben hiervon unberücksichtigt.

Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


15. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften / freie Mitarbeit

Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein

Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt.

Dem freien Mitarbeiter soll vielmehr die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung seiner Arbeitskraft belassen werden.

Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.

                                                                                                                         

16. Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Ganz

oder teilweise Abänderungen oder Streichungen dieser AGB oder einer Vertragsregelung gelten als

abweichendes neues Angebot des Auftraggebers, welches erst nach ausdrücklicher schriftlicher

Bestätigung des Zeichenbüros zu einem bindenden Vertrag führt. Sollten Bestimmungen dieser AGB

und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.