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ihr partner für CAD dienstleistungen.
die bauzeichnerei
thomas bauer
am berg 20
83620 feldkirchen-westerham
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Von: Firma die bauzeichnerei
Inhaber: Thomas Bauer
Hofberg 6
D-83043 Bad Aibling
(nachfolgend Zeichenbüro genannt)
Gültig ab 01. Juni 2013
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen des Zeichenbüros. Mit Auftragserteilung
erkennt der Auftraggeber diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung an.
Dies gilt auch, wenn diese AGB ganz oder teilweise im Widerspruch zu den AGB des Auftraggebers
stehen. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers oder Abweichungen von diesen AGBs erkennt
das Zeichenbüro nur nach schriftlicher Vereinbarung an.
2. Angebot
Angebote des Zeichenbüros sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn das Zeichenbüro hat
ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben. Auftragsbestätigungen, Vertragsabschlüsse
und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch das Zeichenbüro wirksam.
Alle im Angebot genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich
schriftlich bestätigt.
3. Inhalt und Umfang der Leistung
Je nach Auftrag umfasst die Leistung in der Regel die Erstellung und Änderung von Zeichnungen und
Plänen und sonstigen vereinbarten Aufgaben. Zur Erbringung der Leistung behält sich das Zeichenbüro
vor, unterschiedliche eigene Software einzusetzen. Das Zeichenbüro behält sich alle Rechte an den von
ihm erstellten Leistungen und Lieferungen vor; insbesondere das Eigentums- und Urheberrecht an
Zeichnungen und Plänen. Sonderleistungen, die nicht ausdrücklich und schriftlich im Pauschalangebot
enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur
gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder
aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten. Die Leistungserbringung übt das Zeichenbüro in
seinen eigenen Räumlichkeiten aus. Soweit in Einzelfällen eine betriebliche Anwesenheit erforderlich wird,
stellt der Auftraggeber nach jeweiliger vorheriger Absprache die entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung.
4. Lieferung
Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz des Zeichenbüros.
Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und/beziehungsweise Datenübertragung und/beziehungsweise
in Druckform. Die Lieferung in Druckform oder als Plot-Datei direkt zu einem Plot-Service, erfolgt erst nach
Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber. Dem Auftraggeber wird dazu ein Vorabzug Exemplar
zur Verfügung gestellt. Die Freigabe hat schriftlich zu erfolgen. Die Schriftform wird auch durch Fax oder EMail gewahrt.
Sollten sich Änderungen nach der Freigabe ergeben, werden diese mit einem Stundensatz von 42,- Euro/netto
zzgl. Materialkosten berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistungen und Lieferungen nach Erhalt inhaltlich und fachlich auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu prüfen. Eine Ausführung des Planungsgegenstandes unter Verwendung des Leistungsgegenstandes
ohne vorherige Prüfung ist unzulässig. Falls der Auftraggeber über das nötige Fachwissen zur Prüfung nicht selbst verfügt,
hat er geeignete Fachleute auf seine Kosten beizuziehen.
Bei Ausführung von Bauarbeiten, aufgrund vom Zeichenbüro erstellter Unterlagen, wird darauf
hingewiesen, dass Maße grundsätzlich vom Ausführenden am Bau zu kontrollieren sind, auch wenn dies
auf den Planunterlagen nicht ausdrücklich angegeben ist. Beanstandungen sind innerhalb von 7
Kalendertagen schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die übergebenen
Lieferungen und Leistungen als mängelfrei und dem Auftrag entsprechend. Bei Weiterbearbeitung
übergebener Daten, Lieferungen und Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte, gelten diese sofort
als übernommen und mängelfrei. Eine Freigabe der Pläne ist nur durch Zustimmung des Auftraggebers und Bauherrn möglich.
Durch Weitergabe der Vorabzüge an dritte durch den Auftraggeber, gilt der Plan als geprüft und freigegeben.
5. Honorar
Generell wird pro Auftrag eine Abrechnung nach Zeitaufwand und Stunden vereinbart, ggf. ist ein Pauschalpreis bzw. Einheitspreis
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vor Auftragsbeginn zu vereinbaren. Nach Erbringung der Leistung wird eine
Abrechnung in Form einer Rechnung erstellt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich geleistete Stunden, verursacht durch Änderungen oder Entwurfsänderungen,
bekannt zu geben und ebenfalls mit dem für den jeweiligen Auftrag gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen.
6. Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Es gelten die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss / Auftragsbestätigung zuzüglich der derzeit
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung der Leistungen und Lieferungen ist innerhalb von
10 Kalendertagen nach deren Lieferung ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach
Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von 30 Prozent des vereinbarten Entgeltes in Rechnung zu
stellen. Werden Abschlagssummen vereinbart, sind diese nach Rechnungsstellung sofort fällig. Dauert die
Bearbeitung eines Auftrages über mehrere Monate an, so wird die erbrachte Leistung monatlich als
Abschlag abgerechnet. Bei Aufträgen mit Leistungsphasen wird nach Abschluss jeder Leistungsphase,
eine Teilrechnung fällig. Zum Eintritt des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Ab dem
ersten Tag des Verzuges können Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank geltend gemacht werden.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch das Zeichenbüro bleibt
unberührt. Daneben werden Mahnkosten in Höhe von 5.00 € bei der 1. Mahnung, 10 € bei der 2.
Mahnung, und 15 € bei der letzten Mahnung erhoben. Die Letzte Mahnung erfolgt schriftlich auf dem
Postweg mit Einschreiben / Rückschein. Liefer- und Leistungsverzug auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen tritt nicht ein, wenn die Verzögerungen auf höherer Gewalt oder Ereignissen
beruhen, die das Zeichenbüro nicht zu vertreten hat. Dazu zählen vor allem auf Ereignisse, die die
Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Krankheit, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder
deren Unterlieferanten eintreten. Diese Verzögerungen berechtigen das Zeichenbüro die Lieferung bzw.
Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Über
derartige Umstände wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Gesetzliche Ansprüche bleiben
unberührt.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder vom Zeichenbüro unbestritten, bzw. schriftlich anerkannt sind. Jedoch muss
vorher dem Zeichenbüro die Möglichkeit zur Nachbesserung mit einer angemessenen Frist eingeräumt
werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle mit dem Auftrag verbundenen Leistungen und Lieferungen
Eigentum des
Zeichenbüros. Der Auftraggeber hat dem Zeichenbüro von sämtlichen Zugriffen Dritter, insbesondere
Pfändung des Vorbehaltsgutes, unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das Zeichenbüro berechtigt, die Vorgehaltsware
unter einer Fristsetzung von 14 Kalendertagen zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten zu verlangen. In der Rücknahme des
Vorbehaltsgutes liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Das Zeichenbüro ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach
Rücktritt zu verwerten.
9. Haftung
Liegt ein Mangel vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 634 ff. BGB. Die Haftung des
Zeichenbüros für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, erstreckt sich nur auf zugesicherte
Eigenschaften und auf eigenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist eine Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit des Zeichenbüros oder deren Erfüllungsgehilfen. Ist die Nacherfüllung im Wege der
Ersatzlieferung erfolgt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das zuerst gelieferte Werk innerhalb von 30
Kalendertagen an das Zeichenbüro auf Kosten des Zeichenbüros zurück zu senden. Die Rücksendung
des mangelhaften Werks hat nach den Vorschriften der § 635 Abs. 4 BGB und §§ 346 bis 348 BGB zu
erfolgen. Für Planungsfehler, gleich welcher Natur übernimmt das Zeichenbüro keine Verantwortung. Die
Haftung liegt ausschließlich beim Auftraggeber, bzw. dem vorlageberechtigten Planer. Die Bauzeichnerei
(Thomas Bauer) weist ausdrücklich darauf hin, dass sie weder für konstruktive Ausführung noch für die Planinhalte in
keiner Form verantwortlich sind. Die Vorgaben des Auftraggebers sind von uns nicht auf Richtigkeit zu prüfen, es wird
davon ausgegangen, dass alle Vorgaben vorab durch den Auftraggeber geprüft wurden.
Für Folgeschäden und Schäden am Objekt haftet allein der Auftraggeber bzw. die vorlageberechtigte
Person, wie z. B. der Architekt. Dieser ist verpflichtet dem Gegenstand unserer Tätigkeit in seine
Haftpflichtversicherung einzubeziehen.
10. Persönliche Daten, Änderungen und Einwilligung, Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Angaben
für die Dauer, des Vertrages und deren Abwicklung sowie zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung
von dem Zeichenbüro gespeichert werden dürfen. Das Zeichenbüro verpflichtet sich gegenüber dem
Auftraggeber, die gespeicherten Daten nur zu eigenen und zum Zwecke der Auftragsabwicklung zu
nutzen. Das Zeichenbüro wird die Daten nicht an unbeteiligte Dritte weitergeben, außer wenn hierzu eine
gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.
11. Konkurrenz und Kundenschutz
Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber oder einen Arbeitgeber tätig sein. Das Zeichenbüro verfügt über
einen eigenen Kundenstamm, und erfüllt auch bei Auftragsannahme die bereits laufenden und auch neuen Aufträge
teilweise parallel.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei den vom Zeichenbüro akquirierten Kunden
jeglichen Wettbewerb zu unterlassen und in keiner Weise, sei es unmittelbar oder mittelbar für
den Kunden tätig zu werden bzw. Aufträge von Ihm anzunehmen.
Kundenschutz, gleiches gilt für beide Seiten:
Das Zeichenbüro (im umgekehrten Falle der Auftraggeber) verpflichtet sich, bei den vom Auftraggeber
(im umgekehrten Falle das Zeichenbüro) akquirierten Kunden jeglichen Wettbewerb zu unterlassen und in keiner Weise,
sei es unmittelbar oder mittelbar für den Kunden tätig zu werden bzw. Aufträge von Ihm anzunehmen.
Für den Fall der Verletzung der Kundenschutzvereinbarung verpflichtet sich das Zeichenbüro (im umgekehrten Falle der Auftraggeber)
für den Fall einer Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25 %
aus dem Auftragswert an den Auftraggeber (im umgekehrten Falle an das Zeichenbüro).
Außerdem verpflichtet sich das Zeichenbüro im Falle einer Verletzung der Kundenschutzvereinbarung dem Auftraggeber alle
erforderlichen Auskünfte über den/die mit dem Kunden direkt abgewickelten Aufträge zu erteilen.
Das Zeichenbüro ist 3 Monate und der Auftraggeber ist 6 Monate nach Abschluss des Auftrages an diese Vereinbarung gebunden
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Zeichenbüros in Bad Aibling sachlich und örtlich zuständige Gericht
vereinbart.
13. Kündigung / Auflösung
Eine Auflösung des Auftrags bzw. der Planerstellung ist jederzeit von beiden Seiten kündbar. Alle bis zum Zeitpunkt
der Kündigung erbrachten Stunden sind vom Auftraggeber ohne Einbehalt zu begleichen.
14. Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers.
Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung) selbständig tätig und vollkommen frei.
Der Auftragnehmer ist an keinerlei Vorgaben zum Arbeitsort oder zur Arbeitszeit gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben
des Auftraggebers bleiben hiervon unberücksichtigt.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
15. Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften / freie Mitarbeit
Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein
Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt.
Dem freien Mitarbeiter soll vielmehr die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung seiner Arbeitskraft belassen werden.
Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.
16. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Ganz
oder teilweise Abänderungen oder Streichungen dieser AGB oder einer Vertragsregelung gelten als
abweichendes neues Angebot des Auftraggebers, welches erst nach ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung des Zeichenbüros zu einem bindenden Vertrag führt. Sollten Bestimmungen dieser AGB
und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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